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Erstellt:24/05/2003
Modifiziert:24/05/2003
 
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 »Änderungen der Spanischen Wohnsitz Regelung

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Spanischer Wohnsitz
Cambios a la residencia española
 

Cambios a la residencia española

Real Decreto 178/03 Einreise und Aufenthalt in Spanien für Bürger der CEE Mitgliedsländer:

Informationen werden herausgegeben von DN-Law, Costa de la Luz. Diese sind spezialisiert in spanischem Grundstücksrecht. Besuchen Sie ihre Website für mehr Informationen oder schreiben Sie ihnen per Email.

Die wichtigste Änderung eingeführt durch die neuen gesetzlichen Regelungen ist, dass Sie nicht verpflichtet sind eine spanische Wohnsitzkarte zu haben, denn Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass ist in den folgenden Fällen gültig:

- Arbeiter, Studenten oder eine andere Genehmigung für dauerhaften Wohnsitz

- Familien der oben genannten Gruppen (wenn die Familie aus einem CEE Mitgliedsland stammt)

- Leute die in Spanien wohnen, aber ihren Wohnsitz in einem anderen CEE Mitgliedsland haben, in das sie fast täglich zurückkehren


Auch wenn einer der oben genannten Fälle auf Sie zutrifft, sind Sie berechtigt eine Wohnsitzkarte zu beantragen.

Wenn Sie staatliche Unterstützung oder finanzielle Hilfe (Studium oder Arbeitsplatz) beantragen wollen, können Sie das zu den gleichen Bedingungen wie ein spanischer Bürger.


Die zweite wichtige Änderung bezieht sich auf den Antrag für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung:

- Arbeiter ihr Beschäftigungsverhältnis in Spanien beendet haben und noch unter dem spanischen Rentenalter liegen. Sie müssen mindesten 12 Monate in Spanien arbeiten und nachweisen, dass sie seit mehr als 3 Jahre in Spanien wohnen.

- Wenn Arbeiter zeitweise Arbeitsunfähig sind und seit mehr als 2 Jahren ohne Unterbrechung in Spanien wohnen. Sie brauchen nichts weiter nachzuweisen, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf die Arbeit bezogen ist.

- Arbeiter in einem anderen Mitgliedsland, aber mit einem Wohnsitz in Spanien seit mehr als 3 Jahren.


Die obengenannten sind die wesentlichen Fälle, wenn Sie spezielle Fragen haben, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie:

DN-law. European Lawyers
STsma Trinidad 1.
11380 Tarifa
Tlf: (34) 956 681875
Fax:(34) 956 680931
info@dn-law.com
www.dn-law.com

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