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Wenn Sie ein Grundstück erwerben, kommen noch ein paar andere Ausgaben zu Ihrem vereinbarten Verkaufspreis hinzu. Im Allgemeinen repräsentieren diese Kosten einen gewissen Prozentsatz des Verkaufspreises.
Informationen werden herausgegeben von DN-Law, Costa de la Luz. Diese sind spezialisiert in spanischem Grundstücksrecht. Besuchen Sie ihre Website für mehr Informationen oder schreiben Sie ihnen per Email.
Gewerbsmässige Kosten
Rechtsanwalt
Die Kosten des Rechtsanwaltes beeinhalten alle Bestandteile des Prozesses der Eigentumsübertragung, wie die Suche, Baugenehmigung und alle anderen notwendigen gesetzlichen Kontrollen, um die Transaktion zu vollführen, einschliesslich eines Kaufvertrages. Nach der Unterzeichnung des Vertrages im Beisein eines Notares und mit der Registrierung im Katasteramt, ist die Arbeit des Anwalts beendet. Die Kosten variieren, abhängig von der Komplexität der Transaktion, zwischen 1 bis 1,5% des Grundstückspreises.
Notar
Die Notargebühren werden entsprechend eines festgelegten Massstabs berechnet. Sie reichen von ungefähr 500 Euro für einen Grundstückspreis von 125.000 Euro bis zu 900 Euro für einen Grundstückspreis von 600.000 Euro. Der Notar zertifiziert und ist der öffentliche Beweis für die Übereinkunft der beiden Parteien, aber es liegt bei den Parteien zu prüfen, ob die Inhalte des Vertrages korrekt sind und die Realität wiederspiegeln.
Katasteramt
Das Katasteramt verlangt ungefähr 40% von dem was der Notar verlangt.
Grunderwerbssteuer
Als Zweites und im Anschluss an die Übertragung des Eigentums ist eine Steuer zu bezahlen, für gewöhnlich 6% des ausgewiesenen Wertes, es gibt ein paar regionale Abweichungen.
Mehrwertsteuer
Für neues privat genutztes Eigentum sind es 7% des ausgewiesenen Wertes und 16% bei gewerblich genutztem Eigentum.
Lokale Kapitalertragssteuer
Dies ist eine lokale Steuer auf den Gewinnanteil des letzten Verkaufs. Es ist notwendig die aktuellen Gebühren in dem Gemeindeamt , wo sich das Grundstück befindet, zu überprüfen.
Wer bezahlt was?
In Spanien wird die Zahlung der zusätzlichen Kosten unter den Parteien abgestimmt. Dennoch können die Parteien darauf verzichten, wenn der Vertrag einschliesst, das die Kosten und Ausgaben entsprechend dem Gesetz fällig sind. Wenn das der gewählte Weg ist, muss der Verkäufer die Notarkosten und die Kapitalsteuer bezahlen und der Käufer zahlt die Grunderwerbssteuer und die Gebühren des Katasteramtes. |